
Es gibt viele Informationen rund um die Corona-Pandemie, die Lungenerkrankung COVID-19 und den Virus SARS-CoV-2.
Seriöse und immer tagesaktuelle Informationen bieten Rundfunk, TV und Zeitungen.
Der Handelsverband NRW Krefeld-Kempen-Viersen e. V. hält seine Mitglieder zudem mit seinem Newletter auf dem Laufenden. Dieser erscheint bei Bedarf auch als Sondernewsletter mit Schwerpunkt Corona.
Auf dieser Seite finden Sie weiterleitende Links zu allen relevanten Themen und den notwendigen Antragsfomularen.
Außerdem finden Sie Verordnungen, Merkblätter und FAQs gebündelt unter Downloads.
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert!
Verordnung des Gesundheitsministeriums NRW
Die Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 liegt in einer neuen Fassung vor. Diese tritt am 19. April 2021 in Kraft. Neu hinzugekommen ist § 4c „Modellprojekte“. Die Verordnung tritt am 26. April 2021 außer Kraft.

Coronaschutzverordnung in der ab 19. April 2021 gültigen Fassung
Per Allgemeinverfügung entscheidet das Gesundheitsministeriums NRW (MAGS), für welche Kreise und kreisfreien Städte die Corona-Notbremse gilt. Die betroffenen Städte und Kreise können per eigener Verfügung das Termineinkaufen auf der Grundlage eines negativen Corona-Schnelltests der Kunden ermöglichen. Das MAGS veröffentlicht regelmäßig eine Übersichtliste aller Kommunen mit Hinweisen auf die Testoption.
Staatliche Zuschüsse
Überbrückungshilfe III des Bundes
Die Überbrückungshilfe III ist die Erweiterung der Überbrückungshilfe II. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro in Deutschland können die Hilfe beantragen. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe III läuft bis Ende Juni 2021. Der Förderhöchstbetrag pro Monat erhöht sich auf 1,5 Mio. €. Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums. Außerdem stehen unter dem Menüpunkt Downloads sowohl eine Zusammenfassung als auch eine Erläuterungspapier zur Verfügung.
Überbrückungshilfe II des Bundes
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige können bis zum 31. März 2021 Anträge für die Überbrückungshilfe II stellen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
November- und Dezemberhilfe
Unternehmen, Betriebe, Selbständige, etc., die durch die Pandemiemaßnahmen temporär geschlossen sind, können diese „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ beantragen. Anträge können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
NRW-Überbrückungshilfe Plus – 2. Phase
Zuschuss (fiktiver Unternehmerlohn) von 1.000 EURO für maximal vier Monate (September bis Dezember 2020). Die NRW Überbrückungshilfe Plus in das Antragsverfahren zur Überbrückungshilfe II des Bundes integriert.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Seit dem 1. August 2020 werden kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Corona-Pandemie weiter ausbilden, finanziell unterstützt.
Mehr erfahren und Förderung aus dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat auf seiner Homepage Wissenswertes inklusive einer FAQ-Liste zusammengefasst.
NRW Soforthilfe
Das Rückmeldeverfahren wurde vorerst angehalten. Sonderseite Wirtschaftsministerium NRW. Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren mit Erklärvideo.
KfW-Schnellkredit 2020
Seit dem 15. April 2020 können Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern einen Kredit beantragen. Der Kredit kann bis zum 30. Juni 2021 bei der Hausbank abgeschlossen werden. KfW
Bundes-Soforthilfe
Anträge müssen bis 31. Mai 2020 bei der Landesbehörde gestellt werden. Zu beachten sind die Regeln zur Kumulierung mit anderen Beihilfen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BAFA-Förderung Unternehmensberatung
Die modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen ist am 3. April 2020 in Kraft getreten. Beratungen bis 4.000 € für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler werden gefördert.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Steuererleichterung
Das BMF hat steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Steuererleichterungen - FAQ, (Stand: 28. Dezember 2020)
Stundung Steuerzahlung
– Erstattung Umsatzsteuer-Vorauszahlung
– Fristverlängerung Lohnsteuer
Stundung Gewerbesteuer
Kommunen bieten Unternehmen die Möglichkeit der Stundung an. Die IHK Mittlerer Niederrhein leitet zur entsprechende Kommune weiter.
Kurzarbeit
Update Koalitionsausschuss 25. August 2020:
Verlängerung des Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021.

Corona: Koalititionsbeschluss vom 25. August 2020
Im „Sozialschutzpaket II“ hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat festgeschrieben.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat hierzu eine FAQ-Liste veröffentlicht.

FAQ zu den Änderungen beim Kurzarbeitergeld, (Stand: 29. März 2021)
- „Corona-Sonderseite mit FAQ“
- Anzeige über Arbeitsausfall, Antrag für Kurzarbeitergeld, etc. im Download-Bereich unter Kurzarbeitergeld.
Kredite
- Bürgschaftsbank NRW: Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.
- Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW: Über Mikromezzaninfonds bis zu T€ 75 stille Beteiligung zur Liquiditätsfinanzierung.
Kostenreduzierung
GEMA
Für den Zeitraum, in dem Einzelhandelsunternehmen aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen müssen, entfallen alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer. FAQ zu den Sofortmaßnahmen
Ab Mitte September können die Erstattungsanträge online gestellt werden. Den notwendigen Code versendet die GEMA per Post.
Mietminderung
Im Dezember hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt. Somit kann der Vermieter ein Mietminderung beantragen, da die vermieteten Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nur noch eingeschränkt nutzbar sind.
Die Regierung hat beschlossen, dass eine fristlose Kündigung unwirksam ist, wenn der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 keine Miete zahlt und dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
SWK – Stadtwerke Krefeld
Die Stadtwerke Krefeld bieten die Verringung der Abschlagszahlung an.

SWK verringert Abschlagzahlungen, (Stand: 25. März 2020)
Hygiene
Der German Council of Shopping Places (GCSP) hat
Muster-Handbuch zu Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen am Beispiel von Einkaufszentren in Deutschland als Arbeitshilfe herausgegeben.
19 Antworten zur den häufig gestellten Fragen zur Maskenpflicht hat der Handelsverband Bayern für Verbandsmitglieder zusammengestellt.
Empfohlene Hygienemaßnahmen speziell für den Einzelhandel zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Erstellt vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn.

Hygienestandards für den Einzelhandel, (Stand: 29. April 2020)

Hygienestandards für den Einzelhandel - Infografik, (Stand: 29. April 2020)
Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung NRW für Gastronomie, Friseursalons, Kostmetikbetriebe, Weihnachtsmärkten, etc. vom 17. Oktober 2020 und der Bußgeldkatalog.

Hygiene- und Infektionsschutzstandards ab 17. Oktober 2020

Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung, (Stand: 5. November 2020)
Die Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik (BGHW) beantwortet auf ihrer Homepage oft gestellte Fragen aus der Handelsbranche. FAQ – Coronavirus
Quarantäne

Quarantäneverordnung NRW, (Stand: 30. November 2020)
Spricht das zuständige Gesundheitsamt gegen einen Arbeitnehmer ein Tätigkeitsverbot aus, erfolgt bei Verdienstausfällen eine Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach den §§ 56 und 57 IfSG kann online beim Landschaftsverband (LVR) gestellt werden.
Weiter Informationen des LVR zum Tätigkeitsverbot.
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Informationsblatt mit Fragen und Antworten zu den Entschädigungsansprüchen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht. FAQ-Papier herunterladen.