befristeter Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ohne Sachgrund – Neueinstellung ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone, (Stand: März 2024)
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone ohne Tarifbindung
– mit Sachgrund: vorübergehender betrieblicher Bedarf, (Stand: Februar 2023)
befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund: vorübergehender betrieblicher Bedarf ohne Tarifbindung
– mit Sachgrund: Vertretung einer anderen Arbeitskraft, (Stand: März 2024)
befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund: Vertretung einer anderen Arbeitskraft ohne Tarifbindung