Sondermerkblatt „Nachweis der Arbeitsbedingungen“ des Handelsverbands NRW
Zum 1. August 2022 tritt die EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie in Kraft. Arbeitsverträge für Arbeitsverhältnisse ab dem 1. August 2022 müssen angepasste werden.
Inhalt
1. Hinweise für Neuverträge
2. Hinweis für Altverträge
3. Spätere Änderungen der Arbeitsbedingungen
4. Besonderheiten (Schriftform, Probezeit bei Befristung, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungen, Auslandseinsatz, Bußgeldverordnung)