HBE-Praxiswissen „Rundfunkbeitrag“
Am 1. Januar 2013 trat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft. Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten wird.
Folgende Fragen werden beantwortet: Was gilt für Unternehmen? ■ Was ist eine Betriebsstätte? ■ Wer gilt als Beschäftigter? ■ Welche neuen Regelungen gelten für Kraftfahrzeuge?