Die CoronaSchVO vom 5. März 2021 in der gültigen Fassung vom 19. April 2021. Sie ist am 8. März in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 26. April 2021 außer Kraft.
Update 19. April 2021
Neu hinzugekommen ist § 4c "Modellprojekte"
Update 7. April 2021
§ 4 "Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen, Tests": In Absatz 4 wurde festgeschrieben, dass die Testbestätigung zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen ist und der verantwortlichen Personen vorzulegen ist.
§ 16 "Corona-Notbremse": Erst wenn die 7-Tages-Inzidenz in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt an mindestens sieben Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 100 liegt, kann die Einschränkung aufgehoben werden.
Update 29. März 2021
§ 16 "Corona-Notbremse": Bei der Inzidenzwertbetrachtung basiert auf regionalen Werten. Unterhalb von einem Inzidenzwert von 100, ist Click & Meet möglich. Auf die Notbremse kann verzichtet werden, wenn in Absprache mit dem Gesundheitsministerium die Vorlage eines tagesaktuellen Negativtests vorgeschrieben wird.
Update 22. März 2021
§ 11 "Handel, Messen und Märkte": Die Flächenbeschränkungen und Pflichten zur Terminvereinbarung gelten auch wieder für Buchläden, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte. Die entsprechenden Branchen wurden aus Abs. 1 Punkte 4,5 und 7 sowie Abs. 2 gelöscht.
Update 9. März 2021
§ 16 "Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörden" wurde unter Punkt 3 leicht geändert. "Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können."
Verordnung 5. März
§ 11 "Handel, Messen und Märkte": Absatz 1 umfasst jetzt auch Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Neu hinzugekommen ist unter Absatz 2.2 die Öffnung der gesamten Verkaufsfläche der Baumärkte unter Berücksichtigung von Absatz 3. Absatz 3 beschreibt die Zugangsregeln für Click & Meet.
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- Erstellungsdatum 07.04.2021
- Zuletzt aktualisiert 19.04.2021