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BVT-Musterformular: "Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten nach Abfallbeauftragtenverordnung § 7"
Seit 1. Juni 2017 müssen viele Händler, die Elektro-Altgeräte zurücknehmen einen Abfallbeauftragten bestellen. Eine Befreiung nach der Abfall-Beauftragten-Verordnung kann beantragt bei den Landräten oder Kreisverwaltungen werden.